Geteiltes ist halbes

Freitag, 11. Mai 2007 geschrieben von Syberia

Ein Nachbar benötigt auch Platz zum Unterstellen und hat angeboten, die Garage mit uns zu teilen. Gutes Angebot, werden wir annehmen.

Hm. Mache ich mit dem eigentlich einen Untermietvertrag?

9 Antworten to “Geteiltes ist halbes”

  1. Jo Says:

    Bloß nicht, sonst mußt Du hinterher auch noch die “Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung”-Anlage zur Einkommenssteuererklärung ausfüllen. Uärgs.

  2. schmerles Says:

    nehmen Sie die linke oder rechte Hälfte?

  3. Syberia Says:

    Ih. Dann lieber nicht.

    Wenn ich zwischen rechts und links wählen muss, dann nehme ich links.

  4. mariong Says:

    interessant.

  5. schmerles Says:

    Wer bringt im Herbst die großen schwarzen Spinnen raus?

  6. Syberia Says:

    Derjenige, der fragt :-) .

  7. creezy Says:

    Bloß nicht, nachher seid Ihr im schlimmsten Fall noch eine Bedarfsgemeinschaft!

  8. Jup Says:

    Sie könnten natürlich auch eine Gewerkschaft gründen.

  9. S. Meyer Says:

    Am besten gleich abkaufen….

    Oder damit abfinden, dass er Ihre Sachen genau dann vor die Tür stellt, wenn der unpassendste Moment für Sie erreicht ist. Aber leidvolle Erfahrungen sind ja prägsam