Aus meinem E-Mail-Briefkasten

Montag, 25. September 2006 geschrieben von Syberia

Hallo,

ich habe über Sie eine X-BOX 360 gekauft und nun schreibt mir der Verkäufer folgendes:

“Hallo,
muss Ihnen leider mitteilen das die Konsole schon vor 2 Wochen verkauft wurde. Hatte die Anzeige auch gelöscht, muss ein Fehler der Seite Spiele****** sein. Sorry.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ”

Stimmt es, was Herr XYZ schreibt, liegt der Fehler bei Ihnen?
Gruß
:-(
Syberia


Hi, also es ist ja rein technisch nicht möglich, dass er es löscht und es dennoch noch drin stand. Aber ist ja auch egal, wenn er se halt nicht mehr hat, kann er se Dir nicht mehr verkaufen.
Viele Grüsse,
M***

Also es ist rein gesetzlich möglich, dass es sich um die gültige Annahme eines Kaufangebotes gehandelt hat und dass die Spiele****** verantwortlich für den Inhalt ihrer Website ist. Aber ist ja auch egal, wenn man sich da halt nicht auskennt, muss man sich auch nicht dran halten.

Ja mensch da ist aber jemand gebildet, stark gratulation, macht mich richtig neidisch. Dein Account wurde für die Zukunft gesperrt.
Viele Grüsse,
M***

8 Antworten to “Aus meinem E-Mail-Briefkasten”

  1. Mudhenn Says:

    Normal hasse ich ja Leute, die gleich mit dem Anwalt kommen, aber der Typ bettelt ja förmlich darum. Was mich ärgert ist, das solche Kleinkriminellen niemand belangt, weil es sich für den Einzelnen nicht lohnt. Vermutlich hätte ich es mir zumindest nicht verkniffen, die Namen nicht unkenntlich zu machen, aber wahrscheinlich ihat die Schwachstelle selber schnell den Anwalt zur Hand…

  2. Affenheimtheaterbesitzer Says:

    So kann man sich natürlich auch vor Supportanfragen drücken.
    Die Arbeit da wäre wohl echt ein Traum, wenn die nervenden Kunden nicht wären! ;)

  3. dackelwurst Says:

    ahaha! gefunden! mit adresse! ich werd ihm eine postkarte schicken und mich für den fantastischen sex bedanken. dann hoffen wir nur noch, dass seine freundin die karte findet. und dass er überhaupt eine hat.
    oder noch besser: ich schreib, ich wäre schwanger von ihm. fiese racheakte durch relativ harmlosen psychoterror für leute, die man nich mal kennt. schäi!

  4. ansch Says:

    @ dackelwurst: schön!

  5. Syberia Says:

    Herr M.F. hat mich inzwischen wissen lassen, dass er mich in seiner Spamliste aufgenommen hat :-P .

  6. ichichich Says:

    Übrigens kauft der Herr offenbar auch Konsolen auf. Wenn Sie ihm bspw. 99 XBoxen360 schicken, bekommen Sie mehr als 37.000 Euro von ihm! Stellen Sie sich das mal vor!

  7. Syberia Says:

    Hmm… ich weiss, wo man 1 X-BOX für 339 Euro vbekommt… da liessen sich also schnelle 3465 Euro verdienen…

  8. mveilchen Says:

    Bei Licht betrachtet ist eine Verkaufsanzeige juristisch eigentlich aber nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (sog. invitatio ad offerendum) anzusehen. Dieses Angebot des Käufers kann der Verkäufer annehmen oder eben auch nicht. Ein verbindlicher Vertrag wurde daher nicht geschlossen. Der Verkäufer brauchte nicht zu liefern.

    Ist übrigens das selbe wenn was im Schaufenster falsch ausgezeichnet ist. Da kann der Verkäufer problemlos den Verkauf verweigern, wenn ihm was nicht passt.

    ;-) .