Lieber Mieterverein Bochum,

Freitag, 19. Mai 2006 geschrieben von Syberia

du bist mir ja ein ganz Pfiffiger. Wenn man die Mitgliedschaft bei dir kündigt, weil man umzieht, dann tust du einfach so, als hättest du den Brief nie bekommen. Du buchst weiter fleißig vom Konto ab, da stört es dich auch nicht, dass diese Beträge von mir zurückgebucht werden und ich je-des-mal! bei dir angerufen habe, um mitzuteilen, dass ich doch gekündigt hätte.

Du hast übrigens eine sehr nette Mitarbeiterin am Telefon, die dann jedesmal beteuert, es handle sich um einen bedauerlichen Irrtum, denn die Buchhaltung sei wohl noch nicht über die Kündigung informiert worden.

Dann wird das Konto aufgelöst und du schickst du sofort einen charmant formulierten Brief, dass du die Sache einem Inkassohai übergibst. Nach zähem Hin- und Her per Telefon, E-Mail und Post antwortest du schließlich, dass die Kündigung nicht rechtens war, weil sie der Satzung gemäß 1. nicht an den Vorstand adressiert und 2. nicht per Einschreiben erfolgte.

Tja, lieber Mieterverein Bochum, so macht man sich Freunde. Mir kurz Bescheid zu geben, dass meine Kündigung nicht “ordnungsgemäß” war, das wäre zuviel verlangt gewesen, gell? Steht ja schließlich in der Satzung, die sich jeder selbstverständlich mit Hilfe einer Lupe durchliest und auswendig lernt.

Jetzt bin ich also noch 1 Jahr lang bei dir Mitglied. Ui, das freut mich aber ungemein. Denn ich kann euch inzwischen richtig gut leiden.

Eure Mitgliederzeitschrift habe ich übrigens seit einem halben Jahr nicht mehr erhalten. Aber ist vielleicht besser so, denn ratet mal, was ich damit machen würde. Genau.

Formelle Grüße
Syberia

7 Antworten to “Lieber Mieterverein Bochum,”

  1. Chris Says:

    Ich habe mir mal die Klausel auf der HP von diesem Mieterverein durchgelesen. Was dort bezgl. einer Kündigung steht ist meines Erachtens haltlos.
    Eine Kündigung ist rechtlich eine Empfangsbedürftige Willenserklärung.
    D.h. Frau I. drückt Ihren Willen aus, die Mitgliedschaft zu kündigen.
    Die Kündigungserklärung muss in den Empfangsbereich des Mietervereins Bochum gelangen. Ob das per Brief, Email oder Fax geschieht, ist erst einmal irrelevant. Es mag bezweifelt werden, dass der Mietverein alleine durch den Vorstand repräsentiert wird und dass nur direkt an ihn gerichtete Einschreiben in seinen Empfangsbereich gelangen und andere Wege wie der normale Postweg schlichtweg von dem Verein ignoriert werden.
    Da auf der Homepage eine Emailadresse verzeichnet ist, würde also eine Email alleine schon ausreichen, um eine Kündigung in den Empfangsbereich des Mietervereins zu bringen.

    Wenn Frau I. nun noch den Nachweis erbringen kann, dass die Kündigung in den Empfangsbereich gelangt ist (z.B. in Form eines Einwurfeinschreibens oder es gar eine Bestätigung von Seitens des Vereins gibt, dass die Kündigung dort eingegangen ist, so ist die Kündigung rechtmäßig ausgesprochen worden.

  2. ingeborch Says:

    Datt iss ja datt Problem, ich hab’ nur 1 normalen Brief und nich per Einschreiben geschickt. Sowieso wenn ich in Zukunft IRGENDWATT kündige, dann nur mit ein EINSCHREIBERÜCKSCHEINDINGS. Die Nummer ham nämnlich auch unter anderen die Stadtwerke, verschiedene Zeitschriftenverlage, die Telekom und ein anderen Verein gebracht.

  3. Chris Says:

    Hm, hat die Dame am Telefon denn nicht bestätigt, dass die Kündigung eingegangen ist?

    Bezgl. Einschreiben:
    Hier empfiehlt es sich, ein Einwurfeinschreiben zu verwenden. Es ist billiger und kann vom Empfänger fast NICHT abgelehnt werden.
    Ein normales Einschreiben, welches der Empfänger bestätigen muss, wird evtl. nicht angenommen. Bei einem Einwurf-Einschreiben wird jedoch der Zugang des Schreibens in den Empfangsbereich des Empfängers (z.B. der Einwurf in den Briefkasten) von dem Überbringer bestätigt.

  4. ingeborch Says:

    Man merkt schon, Sie kenn sich aus. Leider hab’ ich aber keine Mitschnitte vonne zahlreiche Telefonate mit den.

  5. schmerles Says:

    Der VdF in Essen war auch so ein Verein.

  6. Chris Says:

    Aus eigener leidvoller, mehrfacher Erfahrung versende ich Kuendigungen mittlerweile nur noch per Einschreiben. Ist zwar schade um die 1,50 Euro mehr, aber ist immer noch besser im Anbetracht der Zeit, Kosten und Nerven, die aufzuwenden sind, wenn sich so ein Laden mal wieder dumm stellt und die Kuendigung natuerlich NIE erhalten haben will. Dies ist uebrigens eine “Masche”, die derzeit ganz ganz boese um sich greift. Durfte ich zuletzt noch bei meinem Wegzug aus Deutschland erfahren… ich sage da nur Stadtwerke DU, T-Mobile und Fitnessclub…

  7. Daniel Says:

    Zahlen Sie nicht, lassen Sie es drauf ankommen. Selbst wenn der Inkassoheini mit gerichtlichem Mahnbescheid droht, lassen Sie sich nicht einschüchtern! Und wenn dann sollen die Sie verklagen und dem Richter mal erklären was das für eine Satzung ist. Soweit wird es aber bestimmt nicht kommen!